Mittwoch, April 22, 2015

Unschuldig Verurteilter findet wahren Täter


Elf Jahre nach der versuchten Vergewaltigung einer Studentin wurde am Mittwoch ein 34 Jahre alter Mann vor dem Landgericht Göttingen verurteilt. Ein iranischer Doktorand hatte fast ein Jahr unschuldig in Untersuchungshaft gesessen.


Göttingen. Der Mann wurde zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Es war bereits das vierte Urteil in dem Fall. Zweimal war ein iranischer Doktorand verurteilt worden, dieser musste fast ein Jahr in Untersuchungshaft sitzen. Auf seine Revision hin erhielt er im dritten Prozess einen Freispruch. Dass die Ermittler doch noch dem Täter auf die Spur kamen, hatten sie unter anderem dem zweimal unschuldig Verurteilten zu verdanken: Dieser hatte einen Mitinsassen gebeten, ihm bei der Suche nach dem Täter zu helfen – und die Suche hatte Erfolg.
Der Täter hatte die damals 23-jährige Studentin, die nach einer Party mit dem Fahrrad unterwegs nach Hause war, auf dem Campus in der Nähe des Zentralen Hörsaalgebäudes der Universität Göttingen angegriffen. Er zwang sie, vom Fahrrad abzusteigen, packte sie am Hals, würgte sie und zog ihr die Jeans herunter. Glücklicherweise hatte ein Zeuge die Hilfeschreie der Frau gehört und war dazwischengegangen. Die Identität des Täters blieb zunächst ungeklärt. Drei Monate nach der Tat rief die Frau die Polizei an, weil sie in der Innenstadt einen Mann gesehen hatte, den sie für den Täter hielt. Der Verdächtige, ein Doktorand aus dem Iran, bestritt die Tat. Sowohl das Amtsgericht als auch das Landgericht hatten jedoch keinen Zweifel an seiner Schuld und verurteilten ihn zu einer mehrjährigen Haftstrafe. Im Revisionsverfahren wurde er schließlich freigesprochen.
Der unschuldig Verurteilte hatte sich während seiner Untersuchungshaft an einen ebenfalls einsitzenden Landsmann gewandt, der viele Kontakte zu einschlägigen Kreisen in Göttingen hat. Dieser erfuhr bei seinen Recherchen, dass sich ein Mann mit der Tat gebrüstet habe, dessen Vorname bekannt war. Die „Privatdetektive“ trieben außerdem ein Foto von dem Mann auf. Im vergangenen Jahr wandte sich der ursprüngliche Tatverdächtige dann an die Staatsanwaltschaft. Trotz des teilweise bedrohlichen und beleidigenden Charakters seiner E-Mails habe man die Ermittlungen wieder aufgenommen, sagte die ermittelnde Polizeibeamtin. Als die Polizisten den Dönerladen aufsuchten, wo das Foto entstanden war, trafen sie auf einen Mann, der sowohl dem Phantombild als auch dem unschuldig Verurteilten stark ähnelte. Der aus dem Irak stammende Verdächtige bestritt die Tat. Eine DNA-Untersuchung ergab jedoch, dass sich an der Kleidung des Opfers eindeutig seine Merkmale befanden.
Vor Gericht gestand der Angeklagte die Tat. Der Fall zeige „die große Verantwortung, die wir in unserem täglichen Berufsleben haben“, sagte der Vorsitzende Richter August-Wilhelm Mar­ahrens mit Blick darauf, dass die Justiz zunächst einen Unschuldigen im Fokus gehabt habe. Als Bewährungsauflage muss der 34-Jährige 200 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

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